Fundsachen

einzelner Schlüssel mit Anhänger
einzelner VW-Autoschlüssel
einzelner Schlüssel (evtl. Fahrradschloß)
Sonnenbrille schwarz
Kinderarmbanduhr grün/blau
Fahrradschlüssel mit Anhänger
Handy
einzelner Schlüssel (Keller) 01.12.2022
Brille grün/schwarz Januar 2023
Schlüsselbund mit Anhänger, Februar 2023
Tretroller (Scooter) blau/schwarz März 2023
Drohne, weiß März 2023
Schlüssel Fahrradschloss, schwarz März 2023
Wellensittich April 2023
ABUS Schlüssel Mai 2023

Was ist ein Fundbüro?

Ein Fundbüro ist eine Einrichtung, die für aufgefundene Sachen unbekannter Eigentümer zuständig ist.

 

 

Fundabgabe

Finder sind nach dem deutschen Fundrecht (§ 967 BGB – Ablieferungspflicht) berechtigt (auf Anordnung der örtlichen Behörde verpflichtet), Funde bei entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung (meist das städtische Ordnungsamt) oder der Polizei abzugeben.

 

Dort wird dies als Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders festgehalten. Der Finder sollte sich die Abgabe der Fundsache seinerseits durch eine schriftliche Quittung bestätigen lassen und den Inhalt von z. B. Geldbörsen (insbesondere den Betrag des enthaltenen Bargeldes) genau protokollieren lassen.

 

Andernfalls ist es später kaum möglich, die Ablieferung des Gegenstandes und seinen genauen Inhalt zum Zeitpunkt der Übergabe an das Fundbüro nachzuweisen.

 

Aufbewahrung 

Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens vier Wochen bis längstens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist).

 

Meldet sich der Verlierer innerhalb von sechs Monaten nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand (§ 973 Abs. 1 BGB). Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen (§ 979 Abs. 1 BGB).