Windkraftplanung der Region 10 (Landkreise Pfaffenhofen a.d. Ilm, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Ingolstadt)

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht vor, dass Bayern bis Ende des Jahres 2032 insg. 1,8 % seiner Landesfläche für Windenergieanlagen bereitstellt.

Die Regierung von Oberbayern muss dementsprechend den Regionalplan 10 für unsere Region überarbeiten und weitere Windvorranggebiete ausweisen.

 

Powerpoint Planungsverband

 

  • 01.2024 Vor-Ort-Termin in der VG Ilmmünster

         Teilnehmer: Vertreter Regierung von Oberbayern, die Bürgermeister der VG sowie die Verwaltung

 

Hierbei wurde durch die Regierung von Oberbayern zum ersten Mal der erste Planungsentwurf vorgestellt und die Gemeinden wegen möglicher Abstandsflächen um Rückmeldung zu bewohnten Liegenschaften im Außenbereich gebeten.

Dieses interne Erstgespräch wurde seitens der Regierung von Oberbayern anberaumt, damit durch den Planungsverband der Entwurf für die erste öffentliche Beteiligung fertiggestellt werden konnte.

Die Vertreter der Regierung teilten in diesem Zusammenhang mit, dass die Planungen gemäß Beschluss des Planungsausschusses zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich sind und sämtliche Informationen bzgl. des aktuellen Planungsstands nicht öffentlich zu behandeln sind.

Diese Vorstellung des Arbeitsstandes im Entwurf an alle Gemeinden fand im Zeitraum Dezember 2023 bis Februar 2024 statt.

 

  • 18.01.2024 Schriftliche Rückmeldung Bürgermeister Ott an Regierung von Oberbayern (Beschwerdeschreiben)

 

Durch die Gemeinde Ilmmünster wurde hierzu eine schriftliche Rückmeldung zur vorgestellten Flächenkulisse an die Regierung von Oberbayern übermittelt, in der die erste Entwurfsplanung aufgrund der massiven Flächenausweisung sofort umfassend abgelehnt wird. Die Rückmeldungen der Gemeinden flossen zum Teil in die weitere Überarbeitung des Plankonzepts ein.

 

Schreiben Bürgermeister an Planungsverband

 

  • 04.06.2024 Gemeinderat diskutiert ausführlich die ersten Entwürfe der Regierung von Oberbayern

 

Aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zum Verfahren erfolgte diese Diskussion zunächst nicht-öffentlich. Da nach der Ausweisung neuer Windvorrangflächen durch die Regierung von Oberbayern ein „Run“ durch Investoren und Projektanten auf die Entwurfsflächen erwartet wird, bittet der Gemeinderat um ausführliche Beratung, wie die Gemeinde selbst die Flächen im Vorfeld sichern könnte.

 

  • 26.07.2024 Öffentliche Verbandsversammlung Region 10 in Lenting mit Vorstellung des aktuellen Planungsprozesses

 

  • 06.08.2024 Gemeinderäte befassen sich ausführlich mit der Thematik Windenergie und dem Planungsstand der Region 10. Sie fassen zudem Beschluss, dass sich die Gemeinde den durch das Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur des Landkreises Pfaffenhofen (KEI) und die Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen (BEG) eingeleiteten Prozess der Flächensicherung aktiv unterstützen wird. Die Gemeinde Hettenshausen vollzog dies bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Ansonsten wäre dies auch ohne die Gemeinden erfolgt, da nur durch frühzeitige Flächenscherung Fremdinvestoren aus den Gemeinden ferngehalten werden können und die Wertschöpfung vor Ort gehalten werden kann.

 

  • September 2024: Ausführliche Berichterstattung zum Thema Windenergie in den VG-Mitteilungen

 

VG-Mitteilungen September 2024, Seite 8

 

  • 01.10.2024 Planungsausschuss des Planungsverbands Region 10 beschließt den Entwurf für die Vorrangflächen Windenergie

 

  • 24.10.2024 Regierung von Oberbayern setzt Gemeinden in Kenntnis zum Ablauf des öffentlichen Beteiligungsverfahrens

 

  • vom 18.11.2024 bis 28.02.2025 findet das öffentliche Beteiligungsverfahren des Planungsverbands zu den ersten Entwurfsflächen statt

 

  • 17.11.2024 Gemeinderatsklausur zur Ausarbeitung einer gemeindlichen Stellungnahme zum Entwurf des Planungsverbands

 

Die Verwaltung arbeitet auf Grundlage der Gemeinderatsklausur eine umfangreiche Stellungnahme an den Planungsverband aus. Die Stellungnahme analysiert die einzelnen Entwurfsflächen im Gemeindegebiet genau, lehnt den Verordnungsentwurf in weiten Teilen ab und nimmt kritisch Stellung zu den einzelnen Flächen.

Des Weiteren setzt sich der Gemeinderat für eine deutliche Flächenreduzierung im Gemeindegebiet ein.

Seit 2015 existiert im Landkreis Pfaffenhofen ein rechtsverbindlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft, der bereits jetzt 5,12% der Gemeindefläche für Windenergieanlagen vorsieht. Der Gemeinderat hat sich in seiner Stellungnahme hierbei orientiert.

 

  • 04.02.2025 Gemeinderat beschließt einstimmig die Stellungnahme an den Planungsverband

 

  • März 2025: Veröffentlichung der kompletten Stellungnahme in den VG-Mitteilungen mit ausfürlicher Berichterstattung zum Thema Windkraft

 

Stellungnahme der Gemeinde 

 

VG-Mitteilungen März 2025, ab Seite 6

 

Aktuell arbeitet der Planungsverband der Region 10 alle im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen ab. Die nächste Planungsverbandssitzung in Lenting ist für Oktober 2025 geplant. Anschließend wird eine neue Suchraumkulisse für die gesamte Region erstellt und es wird eine zweite öffentliche Beteiligungsrunde stattfinden, bei der die Gemeinden, Behörden sowie die Öffentlichkeit wieder Stellung beziehen können.

Zum weiteren geplanten zeitlichen Verlauf siehe die o.a. Präsentation des Planungsverbands.

In seiner Sitzung vom 05.08.2025 behandelte der Gemeinderat Ilmmünster einen Antrag auf Genehmigung von drei Windenergieanlagen im Herrnraster Forst, der dem Landratsamt Pfaffenhofen zur Genehmigung vorliegt. Der Gemeinderat erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Nähere Informationen finden Sie 

 

VG-Mitteilungen September 2025, ab Seite 6

 

  • 10.12.2025 Sitzung des Planungsausschusses der Region 10

 

Bei der Ausschusssitzung wurde der aktuelle Arbeitsstand nach Beteiligung der Öffentlichkeit und Kommunen vorgestellt. Für Ilmmünster ergibt sich nun eine deutliche Reduzierung der Flächen auf dem Gemeindegebiet (von im ersten Entwurf 21,24 % auf 7,93 %). Die Forderungen aus der Stellungnahme des Gemeinderats wurden damit vollständig erfüllt. In der Sitzung wurde zudem einem Prüfantrag von Eichstätts Landrat Anetsberger stattgegeben, der fordert, bis 2027 mit 1,1 % der Regionsfläche zu kalkulieren und in einem zweiten Schritt bis 2032 mit den gesetzlich geforderten 1,7 % zu rechnen. Nunmehr ist der Planungsverband gefordert, die Flächen entsprechend anzupassen. Welche Auswirkungen das auf unser Gemeindegebiet hat, wird das weitere Verfahren im Laufe des Jahres 2026 zeigen.

 

Sachstand Fortschreibung 10.12.2025

 

Präsentation Sachstand Fortschreibung Windkraft

 

Übersichtskarte R10