Ab 01.01.2025 werden durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster (für die Mitgliedsgemeinden Ilmmünster und Hettenshausen) bei Zahlungsverzug keine kostenlosen Zahlungserinnerungen mehr verschickt. Treffen Zahlungen nicht rechtzeitig auf einem unserer Konten ein, erfolgt aufgrund der Vorschriften in § 25 KommHV-Kameralistik i.V.m. § 52 KommHV-Kameralistik sofort eine kostenpflichtige Mahnung (mit Mahngebühren und ggf. Säumniszuschlägen). Sollte auch nach der in der Mahnung gesetzten Frist kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, ist die Kasse gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten (öffentlich-rechtliche Forderungen) bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid zu beantragen (privatrechtliche Forderungen). Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt werden muss, bevor die Zwangsvollstreckung einzuleiten ist. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen, und die Angelegenheit umgehend zu regeln.
Unsere Empfehlung:
Zahlen Sie fristgerecht - allerspätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie uns rechtzeitig an, falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen.
Für Stundungen (ggf. mit Ratenzahlung) gelten jedoch strenge gesetzliche Regelungen, deren Erfüllung im Einzelfall zu prüfen sind.
Einzugsermächtigung:
Für wiederkehrende Forderungen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Verbrauchsgebühren, Elternbeiträge, Mieten und Pachten etc.) können Sie der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden. Die Zahlungen werden dann pünktlich zum Fälligkeitstermin von ihrem Girokonto abgebucht. Das Formular finden Sie auf unseren Homepages unter Rathaus & Service/Formulare, oder wird Ihnen auf Anfrage auch gerne auf dem Postweg zugeschickt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Kämmerei (08441/8073-20) und die Kasse (08441/8073-17) der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster zu den Geschäftszeiten gerne zur Verfügung.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Finanzverwaltung der VG Ilmmünster