![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
VG Ilmmünster | Online: https://www.vg-ilmmuenster.de/
Sie sind hier: Gemeinde Ilmmünster > Rathaus & Service > Verwaltung > Aufgaben
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Michael Leppmaier | 08441 8073-16 | 01 | zuständig für Gemeinde Ilmmünster |
Kerstin Fleischmann | 08441 8073-23 | 01 | zuständig für Gemeinde Hettenshausen |
Jessyca Planer | 08441 8073-27 | 01 | zuständig für Gemeinde Hettenshausen |