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VG Ilmmünster | Online: https://www.vg-ilmmuenster.de/
Sie sind hier: Gemeinde Ilmmünster > Rathaus & Service > Verwaltung > Aufgaben
Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster wird in Form eines "Katasterauszugs zur Bauvorlage" bereitgestellt und kann beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde angefordert werden.
Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentümernachweise aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.
Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.
Sie können den "Katasterauszugs zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.
Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz
je Katasterauszug mit bis zu 2 Flurkarten bis DIN A3 und bis zu 20 Flurstücken: 36,00 EUR
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Michael Leppmaier | 08441 8073-16 | 01 | zuständig für Gemeinde Ilmmünster |
Kerstin Fleischmann | 08441 8073-23 | 01 | zuständig für Gemeinde Hettenshausen |
Jessyca Planer | 08441 8073-27 | 01 | zuständig für Gemeinde Hettenshausen |