Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
VG Ilmmünster | Online: https://www.vg-ilmmuenster.de/
Sie sind hier: Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster > Bürgerservice > Verwaltung > Was erledige ich wo
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Anna-Maria Imminger | 08441 8073-24 | 05 |