Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste sind kostenpflichtige Amtshandlungen. Die Gemeinde Ilmmünster ist nicht befugt, diese Auskünfte zu erteilen. Diese können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm eingeholt werden.
Die neuen Bodenrichtwertliste in gedruckter und gebundener Form mit einem anschaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag von 150 € bei der Geschäftsstelle des Gutachterauschusses (Tel: 08441 27117, E-Mail gutachterausschuss@landratsamt-paf.de) erworben werden.
Der aktuelle Bodenrichtwert ist auch im Bayernatlas hinterlegt und kann dort abgerufen werden.
Für amtliche kostenpflichtige Bestätigungen ist weiterhin nur der Gutachterausschuss zuständig.









